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Über das Werfen
Gehen wir von Sloterdijk aus. Seinen Schaumdeutungen zu Folge wird jeder Haushalt des rhizomartigen Blasengebildes von neun verschiedenen Geistern heimgesucht. Ersparen wir uns die gesamte weitere Topologie[1]. Für den Augenblick ist nur die Hand wichtig, die Welten, die sie erschließt und die Grenzen, die sie setzt. Sloterdijk macht sich hier besonders Heideggers “Zeuganalysen” aus “Sein und Zeit” zunutze, betreibt “ontologische Substantialisierung”[2] bzw. “dekantiert” Heidegger und nennt das Ganze “Chirotop”[3].
Die Hand – beim Militär wäre sie höchstwahrscheinlich bei einer “Aufklärungseinheit” – ist der erste bewusste Kontakt des Menschen mit der Umwelt und bestimmt die Parameter, welche die Landkarte der Vernunft definieren (+/- Wechselwirkung). Ihre Griffe erschöpfen sich nicht nur in den von Sloterdijk genannten Techniken wie Schlagen, Werfen und Schneiden, sondern auch in der Deutung und Bedeutung, die durch Rückkopplung mit dem Erkenntnisapparat gewonnen wird. Zudem ist der Wurf per Hand bzw. Arm die pärziseste und damit einzig nennenswerte aktive Möglichkeit Dinge durch die Luft zu befördern.[4] Denn das Sein ist nach Heidegger immer schon geworfen und ansonsten werden Menschen gelegentlich geworfen, wie wir noch sehen werden. Durch den Wurf der Hand bzw. des Arms werden geworfene Steine schnell zur fliegenden Mauer und wie wir spätestens seit Monty Pythons inszeniertem Kampf zwischen den Franzosen mit König Arthur und seinen Gefährten in “Ritter der Kokosnuss” wissen, ist auch der Gegenstand des Geworfenwerdens von brisanter Relevanz. So möchte ich nun fragen, was wir heute werfen? Hierzu ist einerseits festzuhalten, dass der Wurf meist nicht mehr dem Ernstfall (Angriff oder Verteidigung) dient, sondern die “großen Würfe” heutzutage in sportliche Aktivitäten eingebunden sind und andererseits, dass der Gegenstand des Werfens häufig nicht mehr mit dem zu Vergleichen ist, was traditionell geworfen wurde (Diskus, Speer, etc.). In der Gegenwart wird der Luftraum z.B. mit Handys[5], Gummistiefeln[6], Schneebällen[7] und vielem anderem, was den Menschen der ersten Welt so zwischen die Finger kommt, verunsichert und Grenzen gesetzt. Im Folgenden möchte ich an zwei Beispielen, die sogar für unsere Konsumgesellschaft ungewöhnlich sind, nämlich dem Zwergenwerfen und dem Combatziegelsteinwerfen[8], einige interessante Implikationen aufzeigen.
- Zwergenwerfen: Beim so genannten “Zwergenwerfen” handelt es sich um eine Tätigkeit, bei der kleinwüchsige Menschen sich von einem anderen Menschen oder einer speziellen Wurfapparatur durch die Luft schleudern lassen. Der Ablauf des Spektakels ist sicher nicht weiter erklärungsbedürftig und wer es sich gar nicht vorstellen kann, werfe einen Blick Richtung “Wikipedia”. Seit 2003 ist dieser “Sport” aber verboten. Interessant sind dabei die Klagen von Betroffenen, die mit den Verboten in Kanada und den Vereinigten Staaten (Florida) ganz und gar nicht einverstanden sind. Sie bestehen auf ihr Recht, geworfen zu werden, da sie mit dieser Tätigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen. Die Gralsritter der “Political Correctness” hingegen begründen das Verbot mit einem Verweis auf die Unsittlichkeit des Geschehens und bewerten das Zwergenwerfen als Verletzung der Menschwürde des Geworfenen. An dieser Stelle wird es nun etwas kompliziert, da auf der einen Seite die Argumente der Unsittlichkeit und der Menschenwürde stehen und auf der anderen Seite die Rechte der Betroffenen, wie Entscheidungsfreiheit und Berufsfreiheit. Mir als Nicht-Juristen erscheint der Fall klar: Die Rechte und Wünsche der Kleinwüchsigen sind auf jeden Fall vor die Wünsche irgendwelcher Pseudo-Moralisten zu stellen, die glauben irgendjemanden beschützen zu müssen. Auch wenn diese Menschen etwas kleiner sind, heißt das ja noch lange nicht, dass man sie behandeln darf wie Kinder, denn wenn wir etwas von Foucault und Co. gelernt haben, dann dass die Betroffenen immer für sich selbst sprechen können sollten. Leider zeigt die Realität, dass die politischen Dampfplauderer ihre fragwürdigen Moralvorstellungen über die Wünsche und Rechte der Betroffenen stellen können und diese in dieser Hinsicht damit faktisch für unmündig erklärt werden. Meiner Meinung nach sollte jeder das Recht haben, geworfen zu werden, wann immer er geworfen werden will, da die Entscheidung zweifellos im eigenen Ermessen liegt und außerdem das Sein, wie bereits erwähnt, von vornherein immer schon geworfen ist.
- Combatziegelsteinwerfen: In den letzten Jahren hat sich in vielen großen Städten Europas gezeigt, dass im Ernstfall zum Pflasterstein gegriffen wird, der jedoch, weil nicht genormt, nicht die gleichen Flugeigenschaften aufweist, wie sein disziplinierter Kollege, der Combatziegelstein. Dieser ist aber eben nicht dazu da, die öffentliche Ordnung zu stören, sondern er ist die Sportversion seines draufgängerischen Kollegen und wird darum auch nur zu Trainings- oder Wettkampfzwecken verwendet. Geworfene Steine sind also nicht mehr nur dazu da, Grenzen abzustecken, sondern Vergleiche im Sinne eines sportlichen Wettkampfes zu erzielen. Sie dienen der Erheiterung von Sportschützen, die meist in der Nähe des Combatschießens anzusiedeln sind. Leider hat sich jedoch in den letzten Jahren gezeigt, dass man dem geworfenen Stein nicht allein über seine Disziplinierung durch sportliche Aktivität beikommen kann. Immer wieder werden Steine, neuerdings auch Holzklötze, von Brücken auf fahrende Autos geworfen und die Autofahrer dabei schwer verletzt oder sogar getötet.
Ist eine Schneeballschlacht damit wesentlich Häuserkampf? Der zielgerichtete Wurf ist nach wie vor eine Spezialität des Menschen, auch wenn sich die Wurfereignisse und deren Bedeutung vom Ernstfall hin zum sportlichen Wettkampf verschoben haben, trotz wiederholter Einbrüche von Gewalt. Die anthropologische Tragweite des Werfens mag sich zwar verändert haben, markiert aber noch immer die Grenze zu einem Außen, unabhängig davon, ob es sich wie bei den genannten Beispielen um ethische oder politisch/soziale Grenzbereiche handelt.
Anmerkungen
- [1] Wer es ganz genau wissen will: Sloterdijk, Peter: Sphären III, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 2004, S357ff.
- [2] Ebd. S364ff.
- [3] Ebd.
- [4] Daher können der Fuß und auch die technische Prothese, welche ja nur eine Verlängerung des Armes bzw. der Hand ist, außer Acht gelassen werden.
- [5] http://www.handywerfen.de.
- [6] http://www.gummistiefelwerfen.de.
- [7] http://www.news-bielefeld.de/index.php/content/view/7678/1.
- [8] Boger, Jan: Combat Digest. Das Handbuch für den Combatschützen, Motorbuch, Stuttgart 1991, S195-199.
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